Im Folgenden sind alle Berichte und Nachrichten in chronologischer Reihenfolge zu lesen.

 

Überdies können einige ausgewählte Berichte und Bildergalerien im links neben stehendem Frame ausgewählt werden.

 

Viel Spaß beim Stöbern!


Erster Termin für Naturtrailpark ausgebucht

 

Mit nunmehr 8 Teilnehmern ist der 13. Mai 2017 im Naturtrailpark Dülmen bereits voll. Für den 24. Juni sind noch 8 Plätze und für den 5. August noch 3 Plätzte frei. Weitere Details.

 

28. November 2016, Autor/Red.: Gabriele Eichenberger

 


Kutschenführerschein wird kommen

 

Auf dem 5. Süddeutschen Fahrsportforum am 21./22. Januar 2017 werden Rolf Schettler und Thomas Ungruhe (beide FN) einen Sachstandsbericht zur Einführung eines Kutschenführerscheins A für privates Fahren im Straßenverkehr und eines Kutschenführerscheins B für gewerbliches Fahren abgeben. Kurz- bis mittelfristig soll per Gesetzt ein Führerschein für alle Kutscher verpflichtend werden.

 

In Zusammenarbeit mit dem ADAC Westfalen hat die FN seit Beginn 2016 neue Richtlinien zum Erwerb einer Kutschfahrerlizenz erarbeitet. Diese sollen ab der zweiten Jahreshälfte 2017 neu in die Ausbildung für das Gespannfahren im Strassenverkehr für Privatpersonen (Kutschenführerschein A) und gewerbliche Fahrer (Kutschenführerschein B) eingeführt werden.

 

Demnach muss die Ausbildung dann mindestens durch einen Trainer C - Fahren (Kutschenführerschein A) bzw. mindestens Trainer B - Fahren (Kutschenführerschein B) mit Zusatzqualifikation "Modul Sicherheit im Gespannfahren" erfolgen. Zu den Inhalten wird es demnächst ein Merkblatt bei der FN geben.

Die Prüfung zum Kutschenführerschein wird entweder durch zwei Richter Breitensport Fahren oder einen Richter Breitensport Fahren und einen Prüfer Breitensport Fahren abgenommen. Auch diese müssen die Zusatzqualifikation "Modul Sicherheit im Gespannfahren" vorweisen können.

Der Erwerb der Zusatzqualifikation "Modul Sicherheit im Gespannfahren" wird bereits jetzt bundesweit von FN-Fahrtrainern angeboten.

 

Für die VFD bedeutet dieser Alleingang der FN womöglich, dass sowohl Ausbildung, als auch Fahrprüfung bald ausschließlich in den Hoheitsbereich der Deutschen Reiterlichen Vereinigung fallen werden. Um sich nicht komplett "die Butter vom Brot nehmen zu lassen" besteht diesbezüglich also Handlungsbedarf von Seiten der VFD; und überdies, damit auch weiterhin eine vielseitige, qualitativ hochwertige, pferdegerechte Aus- und Weiterbildung von Kutschfahrern gewährleistet bleibt.

 

26. November 2016, Autor/Red.: Gabriele Eichenberger

 


Jahresprogramm 2017 online!

 

Wie immer präsentieren wir Euch noch vor Ablauf des Jahres den neuen Veranstaltungsplan für das kommende Jahr 2017.  Bitte beachtet, dass innerhalb eines laufenden Jahres Aktivitäten hinzukommen oder wegfallen können. Um also stets auf dem Laufenden zu bleiben, schaut immer mal wieder nach dem Aktualisierungsdatum des zum Download bereitgestellten Jahresprogramms.

 

25. November 2016, Autor/Red.: Gabriele Eichenberger

 


Equitana 2017

VFD NRW will dabei sein

 

Was im Spätsommer als Gerücht begann, verfestigt sich laut Informationen aus der Messeszene zunehmend: Trotz hoher Kosten plant der VFD Landesvorstand NRW für 2017 einen Messeauftritt nebst Shows auf der Equitana. Mit Spannung erwarten wir das neue Messekonzept, welches sicherlich erstmalig auf dem großen Treffen der Unterverbände in Köln am 15. Januar kommenden Jahres präsentiert oder spätestens zur Mitgliederversammlung am 12. März zur Diskussion gestellt wird.

24. November 2016, Autor/Red.: Gabriele Eichenberger

 


23. November 2016,

Autor/Red.: G. Eichenberger

 

Shopping-Sunday bei Raiffeisen

 

wann:   Sonntag, 27. November 2016 von 13 - 18 Uhr

wo:       Raiffeisen-Markt Recklinghausen, Ölpfad 14

 

Und damit uns das Bummeln und Einkaufen auch richtig Spaß bereitet, stellt uns Raiffeisen Gutscheine zum Herunterladen und Ausdrucken zur Verfügung.

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Zum Schluss, wie immer, einige Impressionen der Messe.

Reitsportmesse Niederrhein

Großes Stelldichein der VFD Kreis Recklinghausen

 

Wer die Reitsportmesse Niederrhein am vergangenen Wochenende besuchte, kam nicht daran vorbei, den zahlreichen Recklinghäuser VFD-Freunden vor und hinter den Kulissen, an Messeständen, im Forum oder Showring zu begegnen.

 

Besonders beachtenswert waren die tollen Vorträge von Peter Niepenberg, der Verfahrensweise und Analyse von thermografischen Messungen vorstellte. Natürlich war es für alle Recklinghäuser selbstverständlich, Peter live zu erleben und seine exemplarisch dargestellten Ergebnisse sowie die an einem bereit gestellten Pferd real durchgeführten Wärmemessungen mit euphorischem Applaus zu honorieren.

 

Wer ein Pferd hat, dessen Sattel drückt oder scheuert, war bei unserem Sattelexperten Harmut Schenck am Messestand von Way Out West goldrichtig. Zahlreiche Fragen konnten gleich hier beantwortet werden und für schwierigere Fälle wurden kurzerhand Termine zu digitalen Sattelpasskontrollen oder im besten Fall zur Anpassung eines neuen Sattels vereinbart.

 

Zur Unterstützung von Hartmuts Live-Anpassungen, hielt unsere VFD'lerin Julia Stümges ihren stets gut gelaunten Schimmel Arrow bereit, sofern sie nicht selbst mit den Sunshine Connemaras im Showring war.

 

Sowohl informativ, als auch etwas gruselig fiel der Messestand von Hufschmied Ulrich Gerusel sofort ins Auge des Messebesuchers. Als Liebhaber kaltblütiger Pferderassen präsentierte unser VFD-Freund lehrreiche Ausstellungsstücke von Minipony bis XXL-Pferd.

 

Während Anja Beckmann zu Pferd die interessierten Messebesucher auf ihren Naturtailpark Dülmen neugierig machte, war Gatte Michael emsig damit beschäftigt, ihr hierfür alle notwendigen Hindernisse in den Weg zu stellen.

 

Kein Winkel der beiden Messehallen war vor unserem lieben Freund Tom Büchel sicher. Ob als Organisator, Techniker, Moderator oder Showreiter, überall war er anzutreffen. Manche wollten ihn sogar an verschiedenen Orten gleichzeitig gesichtet haben. Er war halt der "Cowboy für alle Fälle".

 

Weil für die Firma unserer derzeitigen Landespressechefin Nele Marquardt kein eigener Messestand errichtet wurde, durfte sich der VFD Landesverband großräumig ausbreiten. Wer also Beratung zu Stallbau oder Weidetechnik hatte, war im VFD Messestand direkt bei Nele auch an der richtigen Adresse. Während Mama und Papa sich bei den engagierten Messehelfern über die Bandbreite der VFD informierten, konnte der Nachwuchs in einer liebevoll eingerichteten Kinder-Erlebnisecke spielen, basteln oder auf dem großen Holzpferd über imaginäre Stoppelfelder reiten.

 

14. November 2016, Autor/Red.: Gabriele Eichenberger

 


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Vortrag: Lernverhalten des Pferdes

VFD Mettmann-Velbert

 

Es sind noch Plätze frei somit wurde die Anmeldefrist verlängert! Wer sich also noch kurzfristig dazu entschließt, unseren Vortragsabend über das Lernverhalten des Pferdes

 

am 16.11.2016 um 19.30 Uhr

in der Gaststätte "Café Klärchen"
Bahnhofstraße 97, 42551 Velbert

 

besuchen zu wollen, hat noch bis zum 14.11.2016 Zeit, sich anzumelden. Es gibt einen kleinen Imbiss mit Getränken für 5,00 Euro pro Person. Sehen wir uns?? Wir freuen uns drauf!

Eure VFD Mettmann-Velbert
Tanja Ryll, 1. Vorsitzende
01577/4161066
Tanja.ryll@freenet.de

 


Mehr Liberalität im Reitrecht NRW

Neuester Gesetzentwurf zum LNatSchG zur Abstimmung freigegeben

 

Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen wurde vor wenigen Minuten die Beschlussempfehlung des Entwurfes zum "Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Vorschriften", Drucksache 16/13323, im Landtag NRW angenommen.

 

Weil sie die Handlungsfreiheit von Wirtschaft und Verbänden durch zu viel Bürokratie gefährdet sehen, stimmten CDU und FDP gegen den Gesetzentwurf.

 

Die Piraten enthielten sich, weil in dem neuen Naturschutzgesetz, keinerlei Auseinandersetzung mit Fracking stattfindet. Als außerordentlich positiv lobte der Redner Hans-Jörg Rohwedder jedoch die neueste Entschärfung des Reitrechts, denn, so Rohwedder, "die Regelung für Reiter war in ihrer Ursprungsfassung übers Ziel hinaus geschossen".

 

Also liebe Pferdefreunde - zwar noch nicht in Stein gemeißelt, aber was sollte jetzt noch schief gehen? Neben einer erheblichen Liberalisierung der bisherigen Reitregelung können wir uns freuen, auch zukünftig mit Pferd und Reitbegleithund die Schönheiten unserer Natur erleben zu dürfen und darüber hinaus befugt zu sein, unser Pferd überall dort durch Wald und freier Landschaft zu führen, wo Pferde nicht ausdrücklich verboten sind.

 

Bei aller Freude gilt jedoch für alle zukünftig um so mehr:

  • passt die Wahl Eurer Reitwege den jeweiligen Wetterverhältnissen an,
  • respektiert andere Wegenutzer, reitet achtsam, seid stets freundlich und
  • entfernt die Hinterlassenschaften Eurer Pferde unverzüglich, damit bei Eigentümern sowie anderen Interessensgruppen kein Unmut aufkommt.

 

Abschließend gilt unser Dank vor allem unserer stets kämpferischen, wortgewaltigen Jutta Schroer, durch die diese Liberalisierung des Reitrechts bereits im Jahre 2008 angeschoben wurde. Herzliche Grüße nach Brandenburg!

 

 09. November 2016, Autor/Red.: Gabriele Eichenberger

 


Neues Reitrecht NRW

2. Lesung im Landtag NRW 

 

Am morgigen Mittwoch, dem 9. November 2016, wird gegen 14.20 Uhr dem Landtag NRW der neueste Entwurf  zum "Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Vorschriften" zur 2. Lesung eingebracht. Dieser Entwurf enthält die Beschlussempfehlung nebst Bericht, Drucksache 16/13323, des federführenden Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

 

Wichtig für uns: In diesem neuen Gesetzentwurf werden speziell in den Paragraphen 58ff. die Wünsche und Bedürfnisse von Pferdesportlern stärker berücksichtigt. Entscheidende Änderungen: Führen ist nicht gleich Reiten und das Mitführen von Reitbegleithunden wird nicht eingeschränkt.

 

Wer Zeit hat, kann per Live-Stream hautnah dabei sein. Einwahl unter https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/Zwischenseite-TV.jsp

 

 08. November 2016, Autor/Red.: Gabriele Eichenberger

 


Neues zum Reitrecht NRW

 

Der Landtag NRW veröffentlicht, dass sich der federführende Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in der 134. Sitzung am 26.10.2016 abschließend mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung "Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Vorschriften" beschäftigte. Nach Debatte wurde der Gesetzentwurf in einer geänderten Fassung angenommen. Der diesbezügliche Änderungsantrag erfolgte seitens der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE. (Quelle: http://vfdnet.de/index.php/nordrhein-westfalen/nordrhein-westfalen-reitrecht/8544-neues-reitrecht-in-nrw-aenderungsantrag-des-ausschusses-liegt-vor)

 

Wichtig für uns: In diesem neuen Gesetzentwurf werden die Wünsche und Bedürfnisse von Pferdesportlern stärker berücksichtigt. Der neue Gesetzentwurf wird demnächst in einer 2. Landtagslesung eingebracht. Näheres hierzu gibt es, sobald eine offizielle Verlautbarung des Landtags erscheint.

01. November 2016, Autor/Red.: Gabriele Eichenberger

 

 


 

Rechtstipp im November

 

Der Herbst – und damit die Jagdzeit - ist wieder da!

 

 

Grundsätzlich gilt folgendes:

 

1. Die Jagd darf nur in Jagdbezirken ausgeübt werden. Dieses sind Flächen, die zu land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Zwecken nutzbar sind und im Eigentum einer Person oder einer Gemeinde stehen.

 

2. Seit dem 08.12.2013 können Grundstückseigentümer einen Antrag auf Befriedung ihres Grundstücks stellen und sich auf eine Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen oder Gewissensgründen berufen. Am 06. Dezember 2013 ist das Gesetz zur Änderung jagdlicher Vorschriften in Kraft getreten.

 

3. Schäden, die durch Jäger an dem Grundstück verursacht werden, können die Grundstückseigentümer binnen einer Woche gemäß §§ 33, 34 BJagdG gegenüber dem Jagdausübungsberechtigten, den Jagdaufsehern oder den Jagdgästen geltend machen.

 

4. Nach § 3 des Waffengesetzes darf die Waffe nur zu Jagdzwecken gebraucht werden. Der Schütze hat sich angemessen zu verhalten und Gefahren zu vermeiden. Ein Schuss darf nur dann abgegeben werden, wenn der Schütze sich vergewissert hat, dass er niemanden gefährdet.  Es obliegt jedoch jeweils einer Einzelfallbetrachtung, welche Anforderungen an diese „Vergewisserung“ zu stellen sind. Im Folgenden komme ich auf einige „jagdbezogene“ Urteile zurück:

 

Bezogen auf eine „generelle Informationspflicht“ der Jagdveranstalter gegenüber den Anliegern und Nutztierhaltern verhält es sich so, dass es eine solche nicht gibt! Nur wenn Schüsse in unmittelbarer Nähe (d.h. in einem Mindestabstand von 100 m) abgegeben werden,  ist eine Informationspflicht gegeben. Dies hat das OLG Hamm im Jahre 2013 so entschieden (OLG Hamm, 15. Januar 2013). Ist es für den Jagdveranstalter aber vorhersehbar, dass das Jagdgeschehen sich soweit in Richtung einer Pferdeweide verlagern könnte, dass eine Gefahr für die Pferde besteht, muss er die Halter vor Jagdbeginn rechtzeitig informieren. (LG Paderborn, 23. November 2015).

 

Im Jahre 2011 hatte der BGH über einen Fall zu befinden, in dem eine Reiterin gestürzt war, nachdem ein Schuss abgegeben worden war.

 

Der BGH hatte hier entschieden, dass Schussgeräusche einer Jagd waldtypisch seien und grundsätzlich keine Gefahr für Dritte darstellen (BGH, 15. Februar 2011).

 

Um ein „friedliches Miteinander“ aller Natur- und Erholungssuchenden zu gewährleisten, sollte es jedoch ein „Gebot der Höflichkeit“ sein, dass Jagdberechtigte und Jagdsausüber  -im Sinne eines „friedlichen Miteinanders“- die Grundstückseigentümer der jeweiligen Grundstücke, die bejagt werden  sollen, informieren.

 

Weitere Rechtsfälle und Informationen über unsere jagdreitende und gespannfahrende Rechtsanwältin Ortrun Voß gibt es hier.

 

01. November 2016, Autor: Ortrun Voß / Redaktion: Gabriele Eichenberger