Im Folgenden sind alle Berichte und Nachrichten in chronologischer Reihenfolge zu lesen.

 

Überdies können einige ausgewählte Berichte und Bildergalerien im links neben stehendem Frame ausgewählt werden.

 

Viel Spaß beim Stöbern!


VFD-Thementreff - Rechtsfragen rund ums Pferd

von und mit Rechtsanwältin Ortrun Voß

 

am Freitag, dem 4. November 2016

um 20.00 Uhr

im Reiterstübchen "La Rustica", Friedrich-Ebert-Straße 80, 45659 Recklinghausen

 

"Recht haben zu wollen" und "im Recht zu sein" können zwei völlig unterschieliche Paar Schuhe sein. Wie es um rechtliche Rahmenbedingungen sowie Rechtsprechungen zum Thema Pferd bestellt ist, berichtet unsere liebe Freundin und Rechtsanwältin Ortrun Voß, die selbst begeisterte Reiterin und Kutschfahrerin ist. Überdies stellt sie sich unseren Rechtsfragen zu Pferdehaltung, Reiten, Fahren und Jagd.

 

Wie immer sind hierzu alle Pferdefreunde von nah und fern eingeladen, egal ob Mitglied eines Pferdesportverbandes oder nicht.

 

27. Oktober 2016, Autor/Red.: Gabriele Eichenberger

 


 

Nicht vergessen -

großer Pferdesportflohmarkt in Olfen

Hier lohnt das Trödeln !!!

 

Sonntag, 30. Oktober 2016

von 10 - 13 Uhr

in den Reithallen des

ZRuFV Lützow

Lützowstraße 17 / Borker Landweg 16

59399 Olfen

 

Wer selber einen Verkaufstisch anmelden möchte, melde sich bitte bei Andrea Ridder, mobil 0171 / 51 29 592 . Die Standgebühr beträgt 10,00 €/2 m. Tische können selber mitgebracht werden oder vor Ort gegen eine Gebühr von 1,00 € + 2,00 € Pfand gemietet werden. Weitere Infos zum Verein gibt es hier.

 

27. Oktober 2016, Autor/Red.: Gabriele Eichenberger

Foto: ZRuFV Lützow

 


Führen gleich Reiten und

kein Reitbegleithund am Pferd

Gesetzentwurf für das LNatSchG NRW

 

Da haben wir den sprichwörtlichen "Pferdefuß". Was eigentlich ein Fortschritt für uns Pferdesportler werden soll, würde bei Realisierung des derzeitig diskutierten Gesetzentwurfs in einem Desaster enden.

 

Der Gesetzentwurf zum Landesnaturschutzgesetz NRW (Stand 17.02.2016), der zur kommenden 57. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgelegt wird enthält noch immer die Gleichstellung von Führen und Reiten sowie ein Verbot für das Mitführen von Reitbegleithunden.

 

Im Folgenden ein für uns Pferdeleute bedeutsamer Auszug aus dem Gesetzentwurf. Der gesamte Gesetzentwurf ist als Drucksache 16/11154  zum Herunterladen verfügbar.

 

 

§ 58

Reiten in der freien Landschaft und im Wald (zu § 59 Absatz 2 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes)

 

(1) Das Reiten in der freien Landschaft ist über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Wegen auf eigene Gefahr gestattet. Dies gilt sinngemäß für das Kutschfahren auf privaten Wegen und Straßen, die nach der Straßenverkehrsordnung nur für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sind.

 

(2) Das Reiten im Wald ist über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen auf eigene Gefahr gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege, die so beschaffen sind, dass sie von zweispurigen nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen befahren werden können.

 

(3) In Gebieten mit regelmäßig geringem Reitaufkommen können die Kreise und kreisfreien Städte durch Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit der Forstbehörde und nach Anhörung der betroffenen Gemeinden und Waldbesitzer- und Reiterverbände das Reiten im Wald über die Befugnis nach Absatz 2 hinaus auf allen privaten Wegen im Wald zum Zweck der Erholung zulassen. Die Zulassung ist im amtlichen Verkündungsorgan des Kreises oder der kreisfreien Stadt bekannt zu geben.

 

(4) In Waldflächen, die in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden, können die Kreise und kreisfreien Städte durch Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit der Forstbehörde und nach Anhörung der betroffenen Gemeinden und Waldbesitzer- und Reiterverbände das Reiten im Wald auf die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwege beschränken. Die Beschränkung ist im amtlichen Verkündungsorgan des Kreises oder der kreisfreien Stadt bekannt zu geben.

 

(5) Für einzelne, örtlich abgrenzbare Bereiche in der freien Landschaft und im Wald, in denen das Reiten nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 gestattet ist, aber die Gefahr erheblicher Beeinträchtigungen anderer Erholungssuchender oder erheblicher Schäden besteht, können die Kreise und kreisfreien Städte für bestimmte Wege Reitverbote festlegen. Diese Wege sind nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu kennzeichnen.

 

(6) Die Vorschriften des Straßenrechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.

 

(7) Die Eigennutzung durch Grundstückseigentümer und sonstige Berechtigte bleibt unberührt, soweit hierdurch das Betretungsrecht nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

 

(8) Die Naturschutzbehörden sollen im Zusammenwirken mit den Forstbehörden, den Gemeinden, den Waldbesitzern und den Reiterverbänden für ein ausreichendes und geeignetes Reitwegenetz sorgen. Grundstückseigentümer und sonstige Berechtigte haben die Kennzeichnung von Reitwegen und Reitverboten zu dulden.

 

(9) Das Führen von Pferden in der freien Landschaft und im Wald richtet sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes über das Reiten.

 

§ 59

Grenzen der Betretungs- und Reitbefugnisse, Schäden aus Erholungsverkehr

 

(1) Die Betretungs- und Reitbefugnisse gelten nicht für Gärten, Hofräume und sonstige zum privaten Wohnbereich gehörende oder einem gewerblichen oder öffentlichen Betrieb dienende Flächen.

 

(2) Die Betretungs- und Reitbefugnisse dürfen nur so ausgeübt werden, dass die Belange der anderen Erholungssuchenden und die Rechte der Eigentümer oder Besitzer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Radfahrer und Reiter haben auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Reiten dürfen weder ein Hund noch mehrere Hunde mitgeführt werden.

 

(3) In Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, geschützten Biotopen oder innerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen ist das Radfahren und Reiten außerhalb von Straßen und Wegen verboten. Die untere Naturschutzbehörde kann allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen zulassen, soweit hierdurch der Zweck der Schutzausweisung nicht beeinträchtigt wird oder Verbote nach anderen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.

 

(4) Weist ein Grundstückseigentümer oder sonstiger Berechtigter nach, dass ihm durch den Erholungsverkehr im Rahmen des § 59 des Bundesnaturschutzgesetzes und der §§ 57 und 58 ein nicht nur unerheblicher Schaden entstanden ist, so ist ihm dieser auf Antrag durch die untere Naturschutzbehörde zu ersetzen. Steht dem Grundstückseigentümer oder sonstigen Berechtigten ein Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Dritten zu, so geht der Anspruch auf den Kreis oder die kreisfreie Stadt über, soweit der Kreis oder die kreisfreie Stadt den Schaden beseitigt.

 

(5) Die Vorschriften des Forstrechts bleiben unberührt.

 

§ 60

Zulässigkeit von Sperren (zu § 59 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes)

 

(1) Die Ausübung der Befugnisse nach § 59 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes und §§ 57 und 58 kann durch den Grundstückseigentümer oder sonstigen Berechtigten untersagt oder tatsächlich ausgeschlossen werden. Der Grundstückseigentümer oder sonstige Berechtigte bedarf hierzu der vorherigen Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde.

 

(2) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn andernfalls die zulässige Nutzung der Flächen unzumutbar behindert oder eingeschränkt würde oder erhebliche Schäden entstehen würden. Im Übrigen darf die Genehmigung nur erteilt werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt und die Sperrung unter Berücksichtigung des Interesses der Allgemeinheit vertretbar ist. Die Genehmigung ist in der Regel widerruflich oder befristet zu erteilen.

 

(3) Gesperrte Flächen sind durch Schilder kenntlich zu machen. Das für Naturschutz zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Muster im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein Westfalen bekannt zu machen.

 

(4) Die Vorschriften des Forstrechts bleiben unberührt.

 

§ 61

Betretungsbefugnisse in geschlossenen Ortschaften Die Gemeinden können durch Satzung das Betreten von privaten Wegen sowie Grünflächen und anderen nicht bebauten Grundstücken in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen regeln.

 

§ 62

Kennzeichnung von Reitpferden, Reitabgabe

 

(1) Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen.

 

(2) Kennzeichen nach Absatz 1 dürfen nur gegen Entrichtung einer Abgabe ausgegeben werden. Die Abgabe ist für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen sowie für Ersatzleistungen nach § 59 Absatz 4 zweckgebunden; sie fließt den höheren Naturschutzbehörden zu.

 

(3) Das für Naturschutz zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Einzelheiten über die Kennzeichnung nach Absatz 1 zu regeln sowie die Höhe der Abgabe nach Absatz 2 festzusetzen. Die Höhe der Abgabe ist nach dem voraussichtlichen Aufwand für die Anlage und Unterhaltung der Reitwege sowie nach den voraussichtlichen Ersatzleistungen zu bemessen. Für Reiterhöfe können abweichende Regelungen getroffen werden.

 

 

Zur Erinnerung hier noch einmal das Ausschussprotokoll APr 16/1306 vom 30.05.2016, welches ab Seite 72 für uns Freizeitreiter relevant wird. Termine und Protokolle einzelner Ausschüsse und Gremien werden auf der Homepage des Landtags NRW veröffentlicht.

 

Interessierte Pferdefreunde sollten nicht verpassen, die kommende 57. Ausschusssitzung im Sitzungssaal oder via Internet-Livestream zu verfolgen:

 

 

57. Sitzung (öffentlich) des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

134. Sitzung (öffentlich - zu TOP 1) des Ausschusses für Kommunalpolitik

am Mittwoch, dem 26. Oktober 2016, nachmittags, 15.30 Uhr, Raum E1 D 05

Landtag Nordrhein-Westfalen, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf

 

 19. Oktober 2016, Autor/Red.: Gabriele Eichenberger

 


Für Hund und Herrchen wurde allerlei Leckeres, Nützliches sowie Erstaunliches feilgeboten.

Ohne Bling-Bling und grelle Farben geht auch im Pferdesport nichts mehr.

Bereits seit zwei Jahren auf dem Markt, doch immer noch als Neuheit gehandelt werden die Rentier-Satteldecken der Lammfellmanufaktur Bartl. Ihren Einsatz finden diese bislang in der Distanzreiterei sowie - laut Aussage von Bartl - bei der Polizeireiterstaffel Hannover. Darüber hinaus wurde eine neue Form des Reiter-Airbags vorgestellt, der - integriert in Softshelljacken - nunmehr auch den modernen Anforderungen des modebewussten Reiters gerecht wird.

Man bzw. VFD trifft sich auf der Messe:  VFD-Freunde aus Wuppertal, renomierte Ausbilder wie Natalie Penquitt, Gaby Hans, Uwe Jourdain und Jochen Schumacher, unsere bereits skelettierte Pferdetrainerin Anja Schwien, Janina vom Reiterhof Budde sowie viele mehr.

Fotos von Dieter Kunkel

Die Bilder machen deutlich: Das Showprogramm war geprägt von überwiegend Kostümreitern, die vermeintliches "Barockreiten" vorstellten. Für meinen Geschmack mittlerweile viel zu viel und dies auf immer niedrigerem Niveau! Wo sind die rasanten Schaubilder der Mounted Games Verbände abgeblieben? Wo die Spring-, Dressur- und Fahrquadrillen regionaler Reitvereine? Wo die lustigen Clownerien mit Pferd & Hund?

 

18. Oktober 2016, Autor/Red.: G. Eichenberger

Fotos: Britta Müller, Dieter Kunkel

Impressionen von der

Hund & Pferd

 

Meine Highlights waren eindeutig die Vorführungen der Schäferin Anne Degener-Krüger und ihrer Tochter Carla. Mit fünf Hunden, vier Ziegen sowie zwei Pferden präsentierten die beiden Hunde- und Pferdedressur in Vollendung - mit nichten für das reine Freizeitvergnügen, sondern zur Ausübung des Schäferberufs. Jedem Hund sein eigener Namenspfiff, dazu für jeden noch individuelle Signalpfiffe, um einzelne Aufgaben abzufragen, Ziegen, die ohne Kläffen und Beißen dem Drängen der Hütehunde Folge leisten und dazwischen zwei Pferde, die beschwingt und in Leichtigkeit piaffierend eins ums andere Mal ihre Position verändern. Mit Worten ist kaum zu beschreiben, was die Zuschauer bei dieser Hütearbeit zu sehen bekamen. Dieses spektakuläre, einzigartige Schaubild muss man gesehen haben.

 

 

Nicht minder mitreißend waren die Schaubilder des Pierre Fleury, der mit seinen acht Highlandponys bezaubernde Freiheitsdressuren präsentierte. Ohne Zaumzeug und Sattel hüpfte er von Pferderücken zu Pferderücken, ritt mit dem rechten Bein vorwärts und gleichzeitig mit dem linken Bein rückwärts und sprang stehend über versetzte Hindernisse. Ohne Peitschenknallen oder lauten Worten gelang es Fleury, zwischen seinen Pferden imaginäre Leinen zu spannen, um sie in Zwei- bis Achtspännerformation jede gewünschte Figur laufen zu lassen. Erstklassig!

"Gaby Hans goes Olympia" lautete das diesjährige Motto des gleichnamigen Showteams unserer VFD-Mitglieder. Choreografisch  mit viel Spielraum nach oben, bekamen wir ein schönes Schaubild mit historisch gewandeten Reitern der griechischen Antike zu sehen. Ein besonderes Sahneschnittchen für alle weiblichen Zuschauer war der stattliche Feldherr Tobias Schneider auf seinem imposanten PRE Hengst Mistroso. Dieses prächtige Paar hätte man auch 1:1 in Marmor gemeißelt auf die Akropolis stellen können. Eine wahre Augenweide! Nicht vergessen wollen wir unsere liebe Freundin Silvia Cremer auf ihrem wunderschönen Haflinger Merlins Heartbreaker, die für unsere VFD schon diverse Messeshowringe rockte.

Fotos: Britta Müller, Dieter Kunkel, Gabriele Metz

Bei so vielen zwei- und vierbeinigen Messeschönheiten ließ Birgit ihren Mann Diego Dominguez Reiner lieber nicht aus den Augen und sattelte dieses Mal selbst einen ihrer Hengste. Zu iberischen Klängen ließen beide ihre rassigen Spanier eine Doma Alta tanzen.

Fotos von Dieter Kunkel


Herbstrittbilder online

 

Die Fotos unserer Starfotografen Britta & Dieter sind jetzt online und stehen zum Anschauen und Herunterladen bereit. Bitte denkt daran, dass die Bilder für Eure private Nutzung frei gegeben sind. Jegliche sonstige Nutzung bedarf einer gesonderten Erlaubnis des jeweiligen Fotografen.

 

Brittas Bildergalerie

Dieters Bildergalerie

 

14. Oktober 2016, Autor/Red.: Gabriele Eichenberger

 


 

Schnappatmung, heiße Sohlen und brennende Schenkel gab's bei den Bergwanderern (v.l.n.r.) Klaus, Wolfgang, Erika, Janne, Alfred, Susi, Sina, Reiner und Doris

Jung und alt sowie groß und klein waren in der geführten Abteilung gut aufgehoben (v.l.n.r.): Khassim mit Gaby, Special mit Jenni, Max mit Sarah und Marcel sowie Hanni mit Viola.

Kurze Rast am Feuerwachturm Flaesheim (v.l.n.r.): Carina auf Birdy, Britta auf Snap Man, Uli auf Kossi, Svea auf Nabucco, Denise auf Slider, Conny auf Mailo, Ilka Sioux auf und Mara auf Ramon.

Beim Fotoshooting ließen's die Reiter richtig krachen.

Unsere Starfotografen Dieter und Britta zeigten sich mit der Pferdeshow sehr zufrieden.

 

Herbst-Vest in der Haard

 

 

 

War das ein schöner Tag! Alles stimmte: die Sonne schien vom klar blauen Himmel hinab und erleuchtete das farbenprächtige Herbstlaub in der Haard. Vogelschwärme zogen laut rufend gen Osten über uns hinweg, die letzten Wespen summten in der großen Rotkleewiese und im Wald duftete es herbstlich nach feuchtem Moos, würzigen Pilzen und angewelgtem Laub.  Ganz klar, in solch wunderbarer Atmosphäre war unser Herbstritt wieder einmal ein supertolles Ereignis und ein gelungener Abschluss der "Grünen Saison".

 

 

 

Teilnehmer aus Mettmann-Velbert, Essen, Warendorf, Unna, Ennepe-Ruhr-Kreis, Herne, Duisburg sowie dem gesamten Vest folgten unserer Einladung zum Herbstritt in der Haard. Dabei waren 26 Pferde mit ihren Reitern oder Führern, dazu 10 Wanderer mit 3 Hunden. Dreijährig das jüngste Pferd und 8-jährig die jüngste Wanderin sowie 20-jährig das älteste Pferd und 82 Jahre die beiden ältesten Wanderer. Wie man sieht: die VFD Kreis Recklinghausen ist von jung bis alt ein aktives, geselliges Völkchen. Kleinster Teilnehmer war allerdings nicht unser VFDkind Janne, sondern der mit 98 Zentimetern große Maximus. Sein Name war Programm, denn sobald eines der großen Pferde auf ihn hinab schaute, plusterte sich Max auf und begann mit stolzem Imponiergehabe. Welch ein Schatz! Wir freuen uns, dass wir mit Max und seiner Besitzerin Sarah neue Begleiter für unsere VFDjunior Wandergruppe hinzugewonnen haben.

 

 

 

Aufgrund ausreichender Anzahl lizensierter Rittführer wurden vier Gruppen gebildet: eine Schrittgruppe mit drei Pferden, eine geführte Abteilung mit fünf Pferden sowie eine ruhige und eine etwas schnellere Gruppe, die in allen Gangarten unterwegs waren. Jeder Teilnehmer gemäß seines Könnens und seiner Tagesfitness.

 

 

 

Besonders erwähnenswert seien an dieser Stelle die Jungpferde. Deutlich zu erkennen waren die Erfolge unseres regelmäßigen Jungpferdewandertrainings. Schon vor dem Abmarsch der einzelnen Reitgruppen, warteten unsere Joungsters lieb und brav angebunden an ihren Hängern und ließen sich vom Trubel um sie herum in keinster Weise anstecken. Richtig stolz waren wir Jungpferdbesitzer beim abschließenden Fotoshooting auf dem großen Maisacker. Lediglich bei der ersten Bilderreihe zeigten sich Special und Khassim ein wenig erregt, als knapp 10 Pferde im Jagdgalopp mit 10 laut johlenden Reitern direkt auf sie zustürmten. Schon bei der nächsten Fotogruppe wurde allerdings dem saftigen Feldgras oberste Priorität eingeräumt.

 

 

 

Von seiner besten Seite präsentierte sich auch das neue Pferd unseres lieben Heinz Frese aus Essen. Sein tiefschwarzer, erst vierjährige Criollo-Wallach meisterte die anspruchsvollen Bergauf- und Bergabpassagen der Haard in bester Manier.

 

 

 

Es gäbe noch sooo viel mehr zu erzählen, doch lassen wir lieber die Bilder für den gestrigen wunderschönen Tag sprechen, der mit einem geselligen Picknick seinen Ausklang fand. Erste Eindrücke gibt's schon heute in der Bildergalerie. Weitere Fotos unserer begeisterten Fotoreporter Britta und Dieter folgen, sobald sie gesichtet und bearbeitet wurden.

 

 

 

10. Oktober 2016, Autor/Red.: Gabriele Eichenberger

 

Fotos: Britta Müller, Doris Bramkamp, Conny Güding

 


 

Großer Pferdesportflohmarkt in Olfen

Hier lohnt das Trödeln !!!

 

Sonntag, 30. Oktober 2016

von 10 - 13 Uhr

in den Reithallen des

ZRuFV Lützow

Lützowstraße 17 / Borker Landweg 16

59399 Olfen

 

Wer selber einen Verkaufstisch anmelden möchte, melde sich bitte bei Andrea Ridder, mobil 0171 / 51 29 592 . Die Standgebühr beträgt 10,00 €/2 m. Tische können selber mitgebracht werden oder vor Ort gegen eine Gebühr von 1,00 € + 2,00 € Pfand gemietet werden. Weitere Infos zum Verein gibt es hier.

 

08. Oktober 2016, Autor/Red.: Gabriele Eichenberger

Foto: ZRuFV Lützow

 


Glück im Unglück

 

Winnie-Pooh hat in Soest ein neues zuhause gefunden. Schweren Herzens nahm Birgit W. am vergangenen Wochenende von ihrem geliebten Pferd Abschied. Zum Glück ist Soest nicht aus der Welt und wann immer es Birgits Gesundheitszustand erlaubt, wird sie ihrem Winnie bestimmt einen Besuch abstatten. Beiden wünschen wir für die Zukunft alles Glück dieser Welt und vor allem gute Gesundheit.

 

04. Oktober 2016, Autor/Red.: Gabriele Eichenberger

 


Nicht vergessen: Herbstritt in der Haard

Bitte online anmelden!

 

Mitmachen kann jeder der fest im Sattel sitzt oder gut auf "Schuster's Rappen" ist. Kurz, reiten und wandern mit der VFD Kreis Recklinghausen am kommenden Sonntag, dem 9. Oktober

 

Nähere Infos gibt es in unserer Rubrik Vest im Sattel.

 

02. Oktober 2016, Autor/Red.: Gabriele Eichenberger

Foto: Britta Müller

 


Nächster VFD-Treff

 

 

Herzlich willkommen zum Klönen, Lachen und Erfahrungsaustausch am kommenden

 

Freitag, dem 7. Oktober

um 20 Uhr

"La Rustica", Friedrich-Ebert-Straße 80, 45659 Recklinghausen

 

02. Oktober 2016, Autor/Red.: G. Eichenberger

 


 

Rechtstipp im Oktober

Vorsicht bei Provisionsgeschäften

 

Ich vertrete eine ehemalige Pferdeigentümerin aus Frankreich. Diese hatte aus gesundheitlichen Gründen ihr Pferd in einen Verkaufsstall gegeben und dort auch eine Kommissionsvereinbarung unterzeichnet. Nach Ablauf mehrerer Monate erhielt sie die Information, dass das Pferd nunmehr –weit unter dem ursprünglich vorgestellten Kaufpreis- veräußert werden könne. Zur Vermeidung weiterer wirtschaftlicher Schäden hat meine Mandantin diesem Verkauf zugestimmt. Nach nunmehr fast 4 Jahren musste sie feststellen, dass das Pferd gar nicht direkt von dem von ihr beauftragten Verkaufsstall weiter veräußert worden ist. Vielmehr ist das Pferd zu einem durchaus sehr viel höheren Preis von einer „ehemaligen Angestellten“ des Verkaufsstalls weiter veräußert worden. Es bedurfte nunmehr umfangreicher Recherchen, durch „welche Hände“ das Tier gegangen ist, um festzustellen, wer wann welchen Verkauf vorgenommen hat.  Die ganze Angelegenheit ist „so verschachtelt“, dass es sehr schwer nachzuvollziehen ist. Insbesondere spielt hier eine Rolle, dass inzwischen annähernd 4 Jahre vergangen sind und somit auch die Verjährung der Ansprüche erfolgt ist. Zwar bleibt es meiner Mandantin unbenommen, Strafanzeige zu erstatten. Dies führt jedoch zu keinem wirtschaftlich erfreulichen Ergebnis für meine Auftraggeberin.

 

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass es bei dem Verkauf oder bei dem Abschluss eines Kommissionsvertrages „ausdrücklich klarer Regelungen“ bedarf.

 

Weitere Rechtsfälle und Informationen über unsere jagdreitende und gespannfahrende Rechtsanwältin Ortrun Voß gibt es hier.

 

01. Oktober 2016, Autor: Ortrun Voß / Redaktion: Gabriele Eichenberger